Dr. Utz Brömmekamp betont im Interview mit der Plattform AHA 24/7 wie wichtig ein funktionierendes Risikomanagement für ein Unternehmen ist. In Deutschland hat die Geschäftsleitung per Gesetz die Pflicht, mögliche Risiken kontinuierlich zu überwachen und im Krisenfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen sowie die Aufsichtsräte über die Situation zu informieren.

Hält sich der Verantwortliche nicht an diese Vorgaben, kann er im Falle einer Insolvenz persönlich haftbar gemacht werden. Das Risikomanagement sollte ständig überwacht und dokumentiert werden. Die bedrohlichste Situation für das Weiterbestehen eines Unternehmens ist die Liquiditätskrise. Diese Krise kann durch Generierung von Eigen- oder Fremdkapital behoben werden. Wenn aber bereits Schulden vorliegen oder das Unternehmen mit Rechnungen in Verzug ist, wäre ein Insolvenzverfahren im Rahmen einer Eigenverwaltung (ESUG) eine Möglichkeit zur Abwendung der Krise.

Auf die Frage von AHA 27/7 nach den ersten Schritten, die in einer Krise unternommen werden sollten, betont Dr. Utz Brömmekamp, dass dies von der jeweiligen finanziellen Lage des Unternehmens abhängig sei. Ist noch finanzieller Spielraum vorhanden und besteht noch keine Insolvenzantragspflicht, sollte ein gut durchdachtes Sanierungskonzept entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Unternehmen sollten möglichst „offen“ mit eventuellen Krisen umgehen. Vertrauen unterstützt den Weg der Sanierung – so bleiben dem Unternehmen auch in Krisenzeiten die Kunden, Lieferanten und Finanzierer erhalten.

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