„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“
Albert Einstein
Wirtschaftsmediation
Wirtschaftsmediation: Methoden, Zeitaufwand, Kosten
Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien, das auf Freiwilligkeit beruht und jederzeit beendet werden kann. Im Gegensatz zu Gerichts- oder Schiedsverfahren gibt es kein Urteil eines Dritten, sondern die Parteien erarbeiten gemeinsam die beste Lösung. Der Mediator steuert das Verfahren und schafft einen Rahmen, in dem die Parteien eigenverantwortlich ihre Lösung finden können. Dieses Verfahren ist oft weniger zeit- und kostenintensiv als ein Gerichtsverfahren. Zudem kann Wirtschaftsmediation jederzeit, auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens, vereinbart werden, ohne dass Rechtspositionen aufgegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Wirtschaftsmediation als eine mögliche Form der Streitbeilegung
2. Mediation in der Landschaft der alternativen Streitbeilegungsverfahren
3. Was sind Qualifikation und Aufgaben des Wirtschaftsmediators?
4. Wie gestaltet sich der Ablauf der Mediation?
5. Ist die Mediation zeitaufwendig und kostenintensiv?
6. Gibt es gesetzliche Regelungen zur Wirtschaftsmediation?
7. Wie werden die Regelungen der Mediation vertraglich geregelt?
Das Wichtigste in Kürze
Die Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Wesentliche Merkmale sind:
- Das Verfahren beruht auf Freiwilligkeit der Parteien und kann zu jeder Zeit von den Parteien auch beendet werden
- Im Unterschied zu Gerichts- oder auch Schiedsgerichtsverfahren gibt es kein Urteil bzw. keinen Schiedsspruch eines „Dritten“. Die Parteien erarbeiten selbst die beste Lösung
- Der Erfolg der Mediation hängt sehr stark von der Bereitschaft der Parteien ab, sich auf das Verfahren und auf den strukturierten Ablauf einzulassen
- Der Mediator hat die Aufgabe, das Verfahren in Bezug auf den Ablauf zu steuern und einen Rahmen für die Parteien zu schaffen, damit diese die für sie beste Lösung finden
- Die Mediation benötigt in der Regel weniger Zeit und verursacht geringere Verfahrenskosten im Vergleich zu den gerichtlichen Verfahren
- Die Mediation kann zu jedem Zeitpunkt (auch während gerichtlicher Verfahren) vereinbart werden. Die Parteien geben bei einer Nichteinigung keine Rechtsposition auf
1. Wirtschaftsmediation als eine mögliche Form der Streitbeilegung
Kernelement der Unternehmensmediation ist die Freiwilligkeit des Verfahrens. Die beteiligten Parteien können in jeder Phase der Mediation über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Der Mediator hingegen ist für die Durchführung des strukturierten Verfahrens zuständig.
Das strukturierte Verfahren soll die Parteien in die Lage versetzen, eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung des Konflikts zu finden.
Die Mediation ist ein langjährig erprobtes nationales wie internationales Verfahren. Der Vorteile des Verfahrens liegen in der einvernehmlichen und zeitnahen Lösung eines Konflikts und den in der Regel geringen Verfahrenskosten. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch die einvernehmliche Einigung der Parteien.
Das Mediationsverfahren ist für viele Arten von Streitigkeiten unter den v. g. Voraussetzungen geeignet. Wir bei plenovia haben uns auf das Gebiet der Wirtschaftsmediation konzentriert.
2. Mediation in der Landschaft der alternativen Streitbelegungsverfahren
(Alternative Dispute Resolution – ADR)
Im täglichen Wirtschaftsleben gibt es eine Vielzahl von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die die Parteien im Wege von erfolgreichen Verhandlungen lösen. Treten im Rahmen von Verhandlungen sog. „Verhandlungshindernisse“ auf, so ist eine erfolgreiche Lösung in Gefahr und eine Einigung zwischen den Parteien nicht automatisch gegeben.
In der größten Eskalationsstufe werden diese Streitigkeiten vor einem Gericht ausgetragen und nach dem ggf. möglichen Durchlauf durch die Instanzen der Gerichtsbarkeit fällt ein Dritter ein Urteil. Der Weg bis dahin kann zeit- und kostenintensiv sein.
Die alternativen Formen der Streitbelegung gewinnen immer mehr an Bedeutung, da sie in der Regel weniger Zeit in Anspruch nehmen und häufig auch nicht so kostenintensiv sind. Das Management der streitigen Verhandlungen ist von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg. Die Unternehmensmediation ist eine Form des Verhandlungsmanagements, wobei im Gegensatz zum Schiedsgerichtsverfahren der Mediator keine Entscheidungskompetenz bekommen soll. Die Entscheidung über eine Verhandlungslösung soll ausschließlich bei den Parteien verbleiben.
3. Was sind Qualifikation und Aufgaben des Wirtschaftsmediators?
Die Aufgaben und Rollenverteilung bei einem Mediationsverfahren sind eindeutig. Die Parteien sind und bleiben während des gesamten Verfahrens Entscheider über den weiteren Verlauf. Sie können jederzeit das Verfahren beenden, vertagen oder zu einem gemeinsamen Ergebnis bringen, wobei auch eine Nichteinigung ein gemeinsames Ergebnis sein kann.
Der Mediator ist für die strukturierte und zielorientierte Durchführung der Unternehmensmediation verantwortlich. Es ist die zentrale Aufgabe des Mediators, den Parteien den Rahmen zu schaffen, damit diese, möglichst interessensorientiert, die bestmögliche Lösung erreichen. Es ist daher nicht zwangsläufig notwendig, dass der Moderator das fachliche Thema, welches Gegenstand der Mediation ist, bis in die letzte Tiefe durchdrungen hat. Damit der Mediator jedoch der Steuerungsaufgabe gerecht werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass der Mediator sich inhaltlich mit dem Thema und den Beteiligten auseinandergesetzt hat.
Auf der Basis einer guten Vorbereitung leitet der Mediator die Mediation, wobei er sich während des gesamten Verfahrens durch Neutralität und Zurückhaltung auszeichnen soll. Es ist nicht Aufgabe des Moderators den Ablauf durch (einseitige) Lösungsvorschläge zu dominieren. Zu den schwierigeren Aufgaben der Mediation zählt es, neben den dargelegten Positionen auch die dahinterliegenden Interessen der Beteiligten zu erforschen, um auf dieser Basis Lösungen zu erarbeiten.
Es ist ein wesentliches Element der Wirtschaftsmediation, dass auch Emotionen ausgelebt werden. Der Mediator muss die Flexibilität besitzen, diese Emotionen auch zuzulassen, ohne dass dabei der strukturierte Ablauf der Mediation oder der Respekt der Teilnehmer untereinander verloren geht.
4. Wie gestaltet sich der Ablauf der Mediation?
Im idealtypischen Fall folgt die Unternehmensmediation einem Phasenschema, wobei die Phasen logisch aufeinander aufbauen. Ziel dieser Phasen ist die Vorbereitung und Herleitung eines positiven Abschlusses der Mediation. Wir bei plenovia folgen einem Phasenschema, welches von der Münchener Ausbildung für Wirtschaftsmediatoren favorisiert wird.
Die ersten beiden Phasen beschreiben die wichtige Vorbereitung der Mediation. Die Parteien müssen sich einig darüber sein, die Regeln für eine erfolgreiche Mediation annehmen zu wollen. Der Moderator fragt bei den Parteien den Sachstand ab und bereitet die Mediation vor. Die Phase der Bestandsaufnahme ist die einzige Phase, bei der noch einmal in der Mediation der Blick in die Vergangenheit und Sachstandsanalyse gerichtet wird. Ein gemeinsames Verständnis der Ausgangssituation ist für einen möglichen Erfolg des Verfahrens eine wesentliche Grundbedingung.
Die Phase der Interessenerforschung stellt eine Herausforderung an alle Teilnehmer der Mediation dar. Hierbei geht es nicht darum, bereits formulierte Positionen oder Forderungen erneut vorzutragen. In dieser Phase gilt es die hinter den vorgetragenen Forderungen befindlichen Interessen der Beteiligten zu erarbeiten. Diese Phase setzt ein hohes Maß an Vertraulichkeit und die Bereitschaft aller voraus, sich darauf einzulassen.
Auf der Basis der Interessenslagen der Beteiligten können in den darauf sich anschließenden Phasen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und vor dem Hintergrund der Interessen bewertet werden.
Wenn es den Beteiligten gelungen ist, eine akzeptable Lösung zu erarbeiten, so wird diese in der letzten Phase des Ablaufschemas ausführlich dokumentiert (Mediationsvereinbarung).
Das dargestellte Phasenschema stellt eine mögliche Strukturierung für eine Mediation dar. Es ist die Aufgabe des Mediators den Prozess so zu strukturieren, dass die Schritte zielgerichtet aufeinander aufbauen und trotzdem der Ablauf aufgrund der Situation und den Wünschen der Beteiligten flexibel gestaltet werden kann.
5. Ist die Mediation zeitaufwendig und kostenintensiv?
Die Dauer und die direkten Verfahrenskosten einer Mediation sind von der Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts und von den Erwartungen der Beteiligten abhängig. Zu Beginn einer Mediation vereinbaren die Parteien mit dem Mediator die Zeitschiene. Um eine ausreichende Vorbereitungszeit zu gewährleisten, ist eine Vorlaufzeit von 2-4 Wochen wünschenswert. Die Mediation selbst findet in der Regel in geeigneten Tagungsräumlichkeiten (Hotel etc.) statt, da häufig eine Mediationssitzung über ein bzw. mehrere Tage geplant wird. Die Lage und die Anzahl der Mediationstermine liegen ausschließlich in der Verantwortung der Beteiligten.
Die Kosten für den Mediator und bei größeren Fällen auch des Co-Mediators zählen zu den direkten Verfahrenskosten. Häufig werden diese nach Stundenaufwand gemäß der Kanzlei oder Beratungsgesellschaft, die den Mediator stellt, abgerechnet. In vielen Fällen wird ein Budget inkl. der Sachkosten für die Tagungsräume etc. vereinbart.
6. Gibt es gesetzliche Regelungen zur Wirtschaftsmediation?
Der Rechtsrahmen für die Durchführung einer Mediation ist:
Mediationsgesetz (MediationsG)
Gesetzliche Regelungen außerhalb des MediationsG (Datenschutz, ZPO etc.)
Privatautonome Regelungen (Mediatorenverträge (siehe Ziffer 7), Mediationsvereinbarungen)
Der Gesetzgeber hat im Mediationsgesetz die wichtigsten Regelungen in wenigen Paragrafen geregelt. Schwerpunkt der Regelungen sind die Rollen der jeweiligen Beteiligten, die Vertraulichkeit des Verfahrens und die Aufgaben des Mediators. Hierzu regelt § 5 MediationsG, dass der Mediator eine geeignete Ausbildung mit den wichtigsten Themenschwerpunkten einer Mediation absolvieren muss. Der Begriff des zertifizierten Moderators ist gemäß § 5 Abs. 2 MediationsG geschützt und an Mindestvoraussetzungen geknüpft.
7. Wie werden die Regelungen der Mediation vertraglich geregelt?
Um einer Unternehmensmediation den von allen Beteiligten gewünschten Rahmen zu geben, empfiehlt es sich im Vorfeld der Mediation eine mit den Anwälten der jeweiligen Partei abgestimmte Mediationsvereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung sollte neben den zeitlichen und kostenmäßigen Rahmenbedingungen auch Regelungen zur Rechtsstellung des Mediators (Offenlegungspflichten, Tätigkeitsbeschränkungen etc.) enthalten. Wichtig für den Erfolg einer Mediation ist die Vereinbarung der Vertraulichkeit für alle in der Mediation offengelegten Informationen für die Parteien und den Mediator. Da die Mediationsvereinbarung eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien ist, können alle, den Beteiligten wichtigen Punkte dort geregelt werden.
8. Was können Sie von plenovia erwarten?
Mit einem ausgebildeten Wirtschaftsmediator unterstützen wir Sie gerne in Wirtschaftsmediationsverfahren. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf den Branchen, die plenovia auch als Unternehmensberatung begleitet.
Wir verfügen darüber hinaus über ein Netzwerk zu anderen Mediatoren, um auch bei größeren, komplexen Mediationen mit Co-Mediatoren die Aufgabe umsetzen zu können.
Wenden Sie sich jederzeit gerne an uns, wenn Sie Fragen haben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Ganz einfach per Kontaktformular oder per E-Mail an .