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IDW S11 Gutachten und Fortbestehensprognose: Insolvenzantragsgründe prüfen

Bei einer angespannten Liquiditätssituation im Unternehmen sollte eine Unternehmerin oder ein Unternehmer stets verlässliche Transparenz über Liquidität und Zahlungsströme schaffen, um entscheidungs- und handlungsfähig zu bleiben.

Eine kurzfristige Liquiditätsplanung mit Fortbestehensprognose unter Berücksichtigung des Standards „IDW S11“ bildet zum einen die Grundlage für Gespräche mit Banken und Finanzierungspartnern, ist zum anderen aber auch eine wichtige Maßnahme, um Haftungsrisiken zu vermeiden oder diese zumindest deutlich zu reduzieren.

Ziel eines IDW S11-Gutachtens ist die „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“. Das Gutachten behandelt ausschließlich die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose und ist somit eine Voraussage über die aktuelle und künftige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Der Zeitraum der Fortbestehensprognose berücksichtigt mindestens einen Zeitraum von 12 Monaten.

Gern unterstützen wir Sie mit unseren Finanzexperten bei der Erstellung Ihrer detaillierten Geschäfts- und Liquiditätsplanung.

1. Wann empfehlen wir die Erstellung einer Fortbestehensprognose?

Mit dem zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurden die Anforderungen der Unternehmensleitung an Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement geschärft.

Geschäftsführer und Vorstände müssen ernsthaft und nachweisbar Risikomanagement betreiben und sind bei bestandsgefährdenden Entwicklungen zum Handeln verpflichtet. Sie haften dafür gegenüber dem Unternehmen und ggfs. auch gegenüber Dritten.

Deshalb ist bei krisenbedrohten − und erst recht bei krisenbefangenen − Unternehmen als erster unverzichtbarer Schritt ein Insolvenzstatus zu erstellen und eine Fortbestehensprognose abzugeben. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Unternehmensleitung zur Vermeidung persönlicher Haftung Zeit verbleibt und welche Handlungsoptionen noch gegeben sind.

2. Woraus besteht ein IDW S11-Gutachten?

Der Standard IDW S11 behandelt die drei Insolvenzeröffnungsgründe unserer Insolvenzordnung, nämlich:

Deren differenzierte Betrachtung ist deshalb wichtig, weil Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eine strafbewehrte Insolvenzantragspflicht nach sich ziehen, während die drohende Zahlungsunfähigkeit der Geschäftsleitung lediglich die Möglichkeit zur Antragstellung − ohne entsprechende Verpflichtung − gibt.

3. Welche Punkte werden bei der Fortbestehensprognose geprüft?

Diese Prüfung übernehmen wir gerne für Sie:

  • Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass stichtagsbezogen bzw. über einen Planungszeitraum von 3 Wochen die (über)fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr zu mindestens 90 Prozent von den liquiden Mitteln (Cash oder Bankkonto) gedeckt sind.
  • Hingegen sprechen wir von drohender Zahlungsunfähigkeit, wenn diese Unterdeckung innerhalb eines Planungs- und Prognosezeitraum von 24 Monaten eintritt.
  • Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt im Grundsatz vor, wenn das Aktivvermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Die Überschuldungsprüfung erfolgt in bis zu zwei Schritten:

  • Liegt eine positive Fortbestehensprognose vor, scheidet eine insolvenzrelevante Überschuldung von vorneherein aus.
  • Ist die Fortbestehensprognose aber negativ, muss in einem zweiten Schritt das Aktivvermögen zu Zerschlagungswerten angesetzt werden. Dies führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Aktiva die Schulden nicht mehr decken und damit Überschuldung und eine Antragspflicht gegeben sind.

4. Was ist der Unterschied zwischen IDW S11 und IDW S6?

Der IDW S11 und der IDW S6 behandeln unterschiedliche Fragestellungen in einer Unternehmenskrise. Während der IDW S11 der Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen dient, beschreibt der IDW S6 die Anforderungen an ein umfassendes Sanierungskonzept.

IDW S11 IDW S6
Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
Betrachtung von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Analyse der Krisenursachen und Entwicklung geeigneter Sanierungsmaßnahmen
Fokus auf Liquidität, Fortbestehensprognose und Insolvenzreife Fokus auf nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Beantwortet die Frage, ob ein Insolvenzgrund vorliegt Beantwortet die Frage, ob und wie das Unternehmen nachhaltig saniert werden kann
Kann einer weiterführenden Sanierungskonzeption vorgelagert sein Umfasst ein ganzheitliches Sanierungskonzept

Vereinfacht ausgedrückt beantwortet ein IDW S11-Gutachten die Frage, ob ein Unternehmen insolvenzreif ist, also ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 beurteilt dagegen, ob und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen nachhaltig saniert werden kann.

Besteht kein Insolvenzgrund, soll aber die langfristige Sanierungsfähigkeit des Unternehmens untersucht werden, kann im nächsten Schritt ein Sanierungskonzept nach IDW S6 erforderlich sein.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema IDW S11

Ein IDW S11-Gutachten beurteilt, ob bei einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Der Standard bietet dafür einen anerkannten fachlichen Rahmen, ist selbst jedoch kein Gesetz.

Eine Prüfung ist insbesondere bei akuten oder absehbaren Liquiditätsengpässen, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder einer möglichen Überschuldung sinnvoll. Auch Banken, Gesellschafter oder Investoren können im Rahmen einer Finanzierung, Restrukturierung oder Transaktion eine nachvollziehbare Beurteilung der Insolvenzreife verlangen.

IDW S11 ist kein Gesetz, und ein Gutachten nach diesem Standard ist nicht in jedem Krisenfall ausdrücklich vorgeschrieben. Die Unternehmensleitung muss jedoch fortlaufend prüfen, ob Insolvenzgründe vorliegen. Der Standard bietet hierfür einen anerkannten fachlichen Rahmen und unterstützt eine nachvollziehbare Dokumentation.

Die Fortbestehensprognose wird im Rahmen des Insolvenzrechts erstellt und bezieht sich auf die Prüfung der Antragspflicht im Rahmen der Überschuldung. Wenn eine Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten unwahrscheinlich ist, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Fällt die Prognose hingegen positiv aus, liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vor. Eine Insolvenzanmeldung ist dann nicht erforderlich.

Die Fortführungsprognose hingegen stammt aus dem Handelsrecht und spielt bei der Erstellung des Jahresabschlusses eine Rolle. Sie beantwortet die Frage, ob davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen künftig fortgeführt wird, z. B. bei der Bewertung von Vermögensgegenständen.

Nein. Eine negative Fortbestehensprognose führt nicht automatisch zur Insolvenzantragspflicht. Sie ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Überschuldungsprüfung. Ergibt die Überprüfung keine positive Fortbestehensprognose, muss zusätzlich geprüft werden, ob das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nach Liquidationswerten deckt. Nur wenn auch dies nicht der Fall ist, kann eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegen.

Für ein IDW-S11-Gutachten werden insbesondere aktuelle Finanzdaten, Angaben zu fälligen Verbindlichkeiten, Bankbestände, Kreditlinien sowie bestehende Liquiditäts- und Unternehmensplanungen benötigt. Je nach Unternehmenssituation können außerdem Finanzierungszusagen, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritte und geplante Restrukturierungsmaßnahmen relevant sein.

Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, wird zu Beginn der Prüfung individuell festgelegt.

Die Kosten richten sich nach dem erforderlichen Prüfungsumfang, der Größe und Struktur des Unternehmens sowie der Qualität der vorhandenen Finanz- und Planungsdaten. Auch die Anzahl der Gesellschaften, Finanzierungspartner und geplanten Sanierungsmaßnahmen beeinflusst den Aufwand. Nach einer ersten Sichtung der Ausgangssituation kann der zeitliche und finanzielle Rahmen näher bestimmt werden.

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Dringlichkeit, der Komplexität des Unternehmens und der Verfügbarkeit belastbarer Finanzdaten ab. Bei einer akuten Liquiditätskrise sollte die Prüfung unverzüglich beginnen. Eine schnelle Bereitstellung vollständiger Unterlagen kann den Prozess erheblich beschleunigen.

Die Unternehmensleitung muss die wirtschaftliche Entwicklung fortlaufend beobachten. Verändern sich wesentliche Planungsannahmen, Finanzierungszusagen oder andere entscheidende Rahmenbedingungen, ist die Fortbestehensprognose zu überprüfen und muss ggf. neu beurteilt werden.

Der vollständige IDW S11 ist eine Veröffentlichung des Instituts der Wirtschaftsprüfer und über das IDW beziehungsweise den IDW Verlag erhältlich. Ein allgemeines Muster für ein IDW S11-Gutachten kann eine individuelle, an den konkreten Verhältnissen des Unternehmens ausgerichtete Prüfung nicht ersetzen, da jedes Gutachten auf den konkreten Finanzdaten, Verpflichtungen und Planungsannahmen des jeweiligen Unternehmens beruht.