Sanierungsmoderation

Factsheet Sanierungsmoderation

Die Sanierungsmoderation ist ein freiwilliges, vertrauliches und vom Schuldner gesteuertes Verfahren. Die Parteien werden von einem gerichtlich bestellten Sanierungsmoderator unterstützt, der die Einigungschancen auslotet und den Weg zu einer möglichen einvernehmlichen Einigung begleitet und moderiert.

Was sind die wesentlichen Vorteile der Sanierungsmoderation?

Die Sanierungsmoderation zeichnet sich durch besondere Vorteile aus:

  • Stilles Verfahren, da keine Veröffentlichungspflichten bestehen
  • Seriosität des Verfahrens für die Beteiligten durch laufende Begleitung durch den Sanierungsmoderator und dessen Überwachung durch das Sanierungsgericht
  • Höhere Insolvenz- und Anfechtungssicherheit der erzielten Ergebnisse für die Verfahrensbeteiligten durch gerichtliche Bestätigung des Sanierungsvergleichs
  • Möglichkeit des Übergangs zu den weiteren Instrumenten des StaRUG bei einzelnen „Zustimmungsverweigerern“. Die Kontinuität der begonnenen Arbeit kann somit weiterhin gewährleistet werden.

Für welche Unternehmenssituation eignet sich das Verfahren der Sanierungsmoderation?

In der Theorie konnten schon immer alle Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die der Vertragsautonomie unterliegen, durch eine Sanierungsvereinbarung geregelt werden. Mit zunehmender Komplexität des Unternehmens bzw. der aktuellen Rahmenbedingungen und bei einer hohen Anzahl von Verfahrensbeteiligten wird es jedoch immer schwieriger, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Ist das Problem zwischen Schuldner und Gläubiger abgrenzbar oder gibt es nur wenige Verfahrensbeteiligte, kann die Sanierungsmoderation eine echte Vorstufe für ggf. noch notwendige Instrumente aus dem StaRUG oder der Insolvenzordnung sein. Beispiele hierfür finden sich z.B. im Handel. Mehr dazu erfahren Sie

Wo finde ich die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Sanierungsmoderation?

Wesentliche Fragen zum Thema Sanierungsmoderation beantwortet unser Factsheet. Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch an.

Möchte Sie sich vorab informieren?  Unserer Ratgeberseite Sanierungsmoderation beleuchtet das Themenfeld umfassend, insbesondere zu Voraussetzungen, zeitlichem Aufwand und Kosten.

Wer kann mich als Sanierungsmoderator begleiten?

Begleitung der Sanierungsmoderation: Als Sanierungsberater begleiten wir den Schuldner im Rahmen einer möglichen Sanierungsmoderation. Unsere Aufgabenschwerpunkte liegen dabei in der Umsetzung der Interessen des Schuldners oder eines beteiligten Gläubigers, der rechtlichen Beratung während des Verfahrens und der Begleitung betriebswirtschaftlicher Konzepte sowie der Überwachung der Zahlungsfähigkeit während des Verfahrens.

Begleitung als Sanierungsgeschäftsführer: Bei der Begleitung als Sanierungsmoderator übernimmt entweder ein zum Sanierungsberater ausgebildeter Jurist oder ein Wirtschaftsmediator die Aufgabe des Sanierungsmoderators. Alle unsere dafür ausgebildeten Mitarbeiter sind von den Sanierungsgerichten anerkannt.

Setzen Sie sich gerne mit plenovia Geschäftsführer Andreas Schmieg in Verbindung.