Kommentar Dr. Brömmekamp in der aktuellen Ausgabe der unternehmeredition.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seit dem 05. Mai 2022 das Portal für die Erstellung der Schlussabrechnung von Corona-Hilfen freigeschaltet. Diese Schlussabrechnung ist für alle Antragstellenden verpflichtend und durch den prüfenden Dritten bis zum 31.12.2022 zu erstellen.