Kommentar Dr. Brömmekamp in der aktuellen Ausgabe der unternehmeredition.de

Von |2022-09-02T14:12:00+02:0013. Juni 2022|Kategorien: Allgemein, Unternehmensberatung|Tags: , , , , , |

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seit dem 05. Mai 2022 das Portal für die Erstellung der Schlussabrechnung von Corona-Hilfen freigeschaltet. Diese Schlussabrechnung ist für alle Antragstellenden verpflichtend und durch den prüfenden Dritten bis zum 31.12.2022 zu erstellen.