In Rahmen eines außerinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens (StaRUG) besteht seit dem 01.01.2021 die Möglichkeit auch ohne ein förmliches Insolvenzverfahren gemeinsam mit der sanierungsorientierten Mehrheit der Gläubiger – auch gegen den Widerstand von „Akkordstörern“ – eine bilanzielle Sanierung, verbunden mit einem betriebswirtschaftlich fundierten Sanierungskonzept, zu vereinbaren. Somit können grundsätzlich bestehende Verträge oder die Behandlung bestehender Forderungen (sogenannten Restrukturierungsforderungen) zwischen Schuldner und Gläubiger außerinsolvenzlich neu verhandelt und im Rahmen eines Restrukturierungsplans geregelt werden.

Möglichkeiten des StaRUG

Im Rahmen des StaRUG wurden Möglichkeiten geschaffen in die Rechte von Gläubigern einzugreifen, sofern diese in einem Restrukturierungsplan Umsetzung finden. Bestehende Restrukturierungsforderungen können gestundet oder erlassen werden. Auch Eingriffe in die Drittrechte von Gläubigern sind im StaRUG verankert. Vielversprechend für Gläubiger und Schuldner könnten auch Werkzeuge wie der „Debt-to Equity Swap“, sprich die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital sein, sofern sich die Gläubiger eine stärkere Einbindung vorstellen können. Unter dem neuen Rahmen des StaRUG können des Weiteren Neukreditierungsvereinbarungen anfechtungssicher getroffen und auch unechte Massekreditverträge vereinbart werden.

Von vornherein ausgeschlossen unter dem rechtlichen Rahmen des StaRUG ist u.a. der Eingriff in Forderungen von Arbeitnehmern oder von Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge. Diese können nicht in dieser Verfahrensart geregelt werden, da sie gemäß § 4 Satz 1 Nr. 1 StaRUG nicht Teil eines Restrukturierungsplans sein können.

So können auch in einem außerinsolvenzlichen Verfahren Gläubiger-Forderungen „reduziert“ werden, die zur Verbesserung der Bilanzpositionen, nicht zuletzt durch die Entstehung eines Sanierungsgewinns, führen. Insbesondere für Unternehmen mit finanzspezifischen Problemstellungen, etwa Banken- oder Anleihefinanzierungen (insbesondere etwa KfW- Finanzierung im Zuge der Corona-Krise), könnte sich ein außerinsolvenzliches Verfahren auszahlen.

Insgesamt besteht der Fokus darin, Unternehmen neu und zukunftsfähig aufzustellen. Die plenovia begleitet Unternehmen bei der präventiven Restrukturierung (StaRUG) und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Erstellung von Sanierungskonzepten und Gutachten. Darüber hinaus bieten wir ein breites Portfolio an Beratungsfeldern, u.a. interimistische Tätigkeiten im Bereich Leistungswirtschaft und Finanzen, an. Zukünftig werden Sie auch zertifizierte Sanierungsmoderatoren und Restrukturierungsbeauftragte von uns begleiten können.

Die plenovia verfügt über weitreichende, jahrelange Erfahrungen im außerinsolvenzlichen und insolvenznahen Umfeld und unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Ziele in einem StaRUG-Verfahren.