Meppen, 14. April 2023. Die Restrukturierung der Marien Hospital Papenburg Aschendorf gGmbH befindet sich auf einem sehr guten Weg und hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 04.04.2023 hat das Amtsgericht Meppen dem Antrag des Krankenhauses entsprochen und den am 09.03.2023 eingereichten Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt. Der Insolvenzplan wurde von der Geschäftsführung gemeinsam mit der auf die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen spezialisierten Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und deren Schwestergesellschaft plenovia, beide aus Düsseldorf, erarbeitet. Das Insolvenzgericht und die Mehrheit der Gläubiger haben dem tragfähigen Sanierungskonzept zugestimmt. Sämtliche Arbeitsplätze konnten erhalten – sogar ausgebaut – werden.

Die Marien Hospital Papenburg Aschendorf gGmbH, die derzeit rund 1.000 Mitarbeitende beschäftigt, hatte am 23.11.2022 beim Amtsgericht Meppen ein Schutzschirmverfahren beantragt. Anfang Februar 2023 wurde das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Das Marien Hospital Papenburg (MHP) leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und flächendeckenden Gesundheitsversorgung im Landkreis Emsland. Es erwirtschaftete in den vergangenen Jahren einen jährlichen Umsatz von rund 70 Millionen Euro.

Vielschichtige Krisenursachen

Gründe hierfür waren unter anderem die Auswirkungen der Pandemie, die Inflation, die gestiegenen Material- und Energiekosten infolge des Krieges in der Ukraine sowie Disruptionen in der Krankenhausfinanzierung.

Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt

Das MHP hat in den vergangenen Monaten im Rahmen einer (vorläufigen) Eigenverwaltung in Form eines sogenannten Schutzschirmverfahrens gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und der Unternehmensberatung plenovia, beide aus Düsseldorf, sowie in enger Abstimmung mit der Sachwalterin, Rechtsanwältin Anna Kuleba von SchoofsPartner, Osnabrück, einen Insolvenzplan erarbeitet, der am 04.04.2023 vom Gericht rechtskräftig bestätigt wurde. Besonders erfreulich ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses die Restrukturierung maßgeblich unterstützt und gefördert haben. Nach Auffassung des Gerichts trägt der Insolvenzplan dem besonderen Beitrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Sanierungserfolg in angemessener Weise Rechnung.

Sehr gute Verfahrensvorbereitung

„Dank der sehr guten Vorbereitung durch die Geschäftsführung und der außerordentlichen Unterstützung der Sanierung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Schutzschirmsanierung wie aus dem Bilderbuch gelungen“, erklärt Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (Düsseldorf), der das Verfahren als Insolvenzexperte begleitet hat. „Im Rahmen des Verfahrens konnte die bilanzielle Sanierung umgesetzt und wichtige operative Maßnahmen bereits eingeleitet werden. Das Unternehmen ist nach dem Verfahren gut auf die Unwägbarkeiten des Krankenhausmarktes vorbereitet“, fügt der betriebswirtschaftliche Berater Jan Küppers von der Unternehmensberatung plenovia, Düsseldorf, hinzu.

Krankenhaus ist auch operativ wieder gut gerüstet

„Nach dem gelungenen Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 04.04.2023 zieht das MHP mitsamt bereits rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan und auch operativ gut gerüstet und mit voller Takelage wieder auf die hohe See des Krankenhausmarktes. Gemeinsam ist es uns innerhalb von knapp sechs Monaten Betriebsfortführung eines ca. 300-Betten-Hauses mitsamt intensiven Verhandlungen mit den beteiligten Stakeholdern gelungen, den wichtigen und traditionsreichen Grund- und Regelversorger für die vielen Patienten und Geschäftspartner aus der Region Emsland – in für den Gesundheitssektor insgesamt unruhigen Zeiten – wiedererstarkt und wetterfest aufzustellen“, so der Generalbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven (BBR Frankfurt a. M.).

Eigenverwaltung ermöglicht nachhaltige Unternehmenssanierung

„Der erste große Schritt zur nachhaltigen Unternehmenssanierung ist geschafft und damit eine solide Basis für die Zukunft des Marien Hospitals gelegt“, sagt Ansgar Veer, Geschäftsführer des Marien Hospitals und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft, zu der das Marien Hospital gehört. Das Verfahren hatte und hat auch weiter keine Auswirkungen auf die Behandlungen (ambulant und stationär), geplante Operationen oder die Notfallversorgung. „Das Marien Hospital wird sich durch die Restrukturierungsmaßnahmen gestärkt aufstellen und weiterhin die medizinische Versorgung für die Menschen in der Region sicherstellen. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Treue und Loyalität in den vergangenen, nicht leichten, Monaten bedanken. Es ist schon bemerkenswert, dass unser Team an Mitarbeitenden an Bord geblieben ist und wir unser medizinisches Leistungsangebot uneingeschränkt zur Verfügung stellen konnten“, erklärt Geschäftsführerin Veronika von Manowski.

Von der positiven Neuaufstellung ist auch die Sachwalterin, Rechtsanwältin Anna Kuleba, SchoofsPartner, überzeugt: „Es ist erfreulich und kommt allen Beteiligten zugute, dass dieses sehr gute Sanierungsergebnis in der kurzen Zeit von sechs Monaten erreicht werden konnte. Ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung ist eine große Herausforderung und erfordert eine immense Vorbereitung, Transparenz und Kommunikation, was vorliegend gelungen ist.“

Die rund 1.000-köpfige Mitarbeiterschaft wurde am Dienstag über das positive Ergebnis informiert.

Was ist das Besondere am Eigenverwaltungsverfahren?

Das Eigenverwaltungsverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die unternehmerische Verantwortung bei der bisherigen Geschäftsführung verbleibt. Diese führt den Sanierungsprozess selbstständig und ohne Insolvenzverwalter, aber mit einem gerichtlich zur Seite gestellten Sachwalter, durch. Unterstützt wird die Geschäftsführung zumeist durch ein sanierungserfahrenes Beratungsunternehmen. Während des Verfahrens wird der Geschäftsbetrieb unverändert weitergeführt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und zusammen mit den Beratern die Sanierung im Interesse der Gläubiger zu unterstützen.

Juristische Berater:
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf/Frankfurt a. M.:
Dr. Alexander Verhoeven (Insolvenzrecht, Generalbevollmächtigter),
Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst (Insolvenzrecht)
Rechtsanwalt Jürgen Bödiger (Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt Jochen Rechtmann (Bankrecht)
Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers (Steuerrecht)
Rechtsanwalt Aleksander Barasiński (Versicherungsrecht)

Betriebswirtschaftliche Berater:
plenovia GmbH, Düsseldorf:
Andreas Schmieg (Sanierungsberatung)
Jan Küppers (Finance)

Sachwaltung:
Rechtsanwältin Anna Kuleba, SchoofsPartner, Osnabrück

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte:

 Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung − kurz ESUG − erfolgreich beraten und insbesondere eine Vielzahl erfolgreicher Sanierungen im Gesundheitssektor begleitet. Dazu gehören unter anderem die BDH Kliniken Greifswald und Vallendar, das Luisenkrankenhaus Düsseldorf, die Maternus Kliniken, die Neue Rhön e. V. Suchtklinik, die Reha auf Schalke, die Schüchtermann Schiller‘sche Kliniken sowie mehrere Klinikgruppen.

Über plenovia:

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung erarbeitet die plenovia GmbH ganzheitliche Lösungen für mittelständische Unternehmen in der Krise. Das Beratungsspektrum umfasst die Handlungsfelder Strategie & Innovation, Operations, Finance, Risikomanagement sowie Präventive Restrukturierung. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in der Erstellung von Gutachten und Konzepten im Rahmen von Business Reviews, Strategievalidierungen und Planplausibilisierungen sowie in der vollumfänglichen Unterstützung im Projektmanagement und bei der Umsetzung.

Über SchoofsPartner:

Als langjährig tätige Anwaltskanzlei bündelt SchoofsPartner Rechtsanwälte mbB Erfahrung sowohl in der Abwicklung gerichtlicher Insolvenzverfahren als auch in außergerichtlicher Beratung und Sanierung von Unternehmen. Die Anwälte und Anwältinnen von SchoofsPartner werden regelmäßig als Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren und Insolvenzverwalter an Insolvenzgerichten im nordwestdeutschen Raum bestellt und verfügen über Erfahrungen aus mehreren tausend abgewickelten Insolvenzverfahren jeglicher Art.