Strukturen aufbrechen – Nachhaltige Restrukturierungslösungen in schwierigem Umfeld

Sanierungskonzepte/-gutachten

Die Finanzierung  einer strategischen Neuausrichtung oder einer operativen Restrukturierung ist schwieriger denn je. Insbesondere in Krisensituationen verlangen Investoren und Banken ein tragfähiges Sanierungskonzept. Häufig wird ein Konzept nach dem IDW S6-Standard  gefordert. Zumindest aber müssen die Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte des BGH erfüllt werden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Der IDW S6-Standard umfasst seit der Neufassung vom 16.05.2018 die bis dato gültigen Anforderungen der BGH-Rechtsprechung und hat sich damit weiter als Standard bzw. Leitlinie etabliert.

Sanierungskonzepte von plenovia zeigen detailliert auf, wie Ihr Unternehmen die Krise meistert und gestärkt am Markt auftritt. Ob Strategie-, Absatz-, Erfolgs- oder Liquiditätskrise – für jedes Krisenstadium analysieren wir die Ursachen und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen, mit dem Ziel, dass Ihr Unternehmen wieder wettbewerbs- und renditefähig wird. Wenn gefordert, gerne nach dem IDW S6-Standard.

Pflichtbestandteile eines Sanierungskonzepts nach dem IDW S6-Standard

Aufbauend auf einer fokussierten Untersuchung der wertschöpfenden Unternehmensbereiche und der unterstützenden Prozesse erstellt plenovia ein Sanierungskonzept.

Bestandteile eines Sanierungskonzeptes nach IDW S6

Ein Sanierungskonzept muss transparent die Fortführungsperspektiven eines Unternehmens erörtern und eine Aussage zur sogenannten Sanierungsfähigkeit beinhalten. Diese muss in einer gutachterlichen Stellungnahme attestiert werden.

Prüfung der Sanierungsfähigkeit

Die Sanierungsfähigkeit wird in einem zweistufigen Verfahren geprüft. Zunächst muss die Fortführungsfähigkeit im Sinne des HGB gegeben sein, d.h. eine positive Annahme der Unternehmensfortführung. Hierfür müssen alle tatsächlichen und rechtlichen Begebenheiten beseitigt werden, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. Im Wesentlichen bedeutet dies die Überprüfung möglicher Insolvenzantragspflichten. In der zweiten Stufe erfolgt die Beurteilung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit. Hierfür muss das Unternehmen nachhaltig eine branchenübliche Rendite erwirtschaften und wieder attraktiv für Eigenkapitalgeber sein. Zudem liefert das Sanierungskonzept die objektive Entscheidungsgrundlage für die involvierten Stakeholder/Interessensgruppen zur weiteren Begleitung und Unterstützung des Unternehmens.

Über die Pflichtbestandteile eines Sanierungskonzepts hinaus werden alle Handlungsoptionen sach- und fachgerecht betrachtet. Wir blicken mit Ihnen über den Tellerrand und formulieren eine tragfähige und nachhaltige Strategie, um Ihr Unternehmen zurück in die Gewinnzone zu führen. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen, umfangreichen und interdisziplinären Erfahrung.

Ebenso wichtig wie ein unabhängiges Konzept ist die zeitnahe und vollständige Umsetzung der strategischen, operativen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Restrukturierung von der Konzepterstellung über die Plausibilisierung von vorhandenen Konzepten, Verhandlungen mit Banken und Investoren bis hin zur Steuerung und Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Unsere Aktivitäten sind dabei immer auf die Unternehmensgröße und das Geschäftsmodell abgestimmt.

Mit unseren belastbaren Ausführungen und transparenten Darstellung stärken Sie das Vertrauen von Investoren, Banken, Lieferanten und Kunden in Ihr Unternehmen und erhalten eine detaillierte Wegbeschreibung für die strategische sowie operative Sanierung ihres Unternehmens.

Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Analyse der Ausgangslage – Ein schonungsloser Blick auf die aktuelle Situation

Für die Analyse der Ausgangssituation steht das Unternehmensumfeld sowie die gesamte Wertschöpfungskette im Fokus.

Neben einer Markt- und Wettbewerbsanalyse liegt besonderes Augenmerk auf den Werterzeugern und Wertvernichtern, d.h. im Wesentlichen, dass Ihre Kunden, Produkte und Dienstleistungen auf ihre Profitabilität geprüft werden. Daraus leiten wir gemeinsam mit Ihnen konkrete Maßnahmen zur Ertragssteigerung ab. Zusätzlich erfolgt eine Analyse der Aufbauorganisation und der Unternehmensprozesse.

Betrachtung der Wertschöpfungskette

Betrachtung der Wertschöpfungskette

Krisenstadien

Von der Stakeholderkrise bis zur Insolvenz – je fortgeschrittener das Krisenstadium, desto höher der Handlungsdruck

  • Stakeholderkrise = Interessensgruppenkonflikte
  • Strategiekrise = schwaches Geschäftsmodell, fehlende langfristige Ausrichtung
  • Produkt und Absatzkrise = Umsatzeinbruch, Marktanteilsverlust
  • Erfolgskrise = negatives Betriebsergebnis
  • Liquiditätskrise = kein Geld mehr
  • Insolvenz = letzte Chance für einen Neuanfang

Strategie-, Absatz-, Erfolgs- oder Liquiditätskrise – für jedes Stadium müssen die Ursachen analysiert und geeignete Gegenmaßnahmen aufgezeigt werden. Dabei ist es wichtig zwischen Ursachen und Symptomen zu unterscheiden. Umsatzrückgang ist beispielsweise ein Symptom. Die Ursachen gilt es zu hinterfragen.

Insbesondere mit zunehmender Insolvenznähe steigt die Notwendigkeit, schnell greifende Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Wird eine akute Illiquiditäts- oder Überschuldungslage festgestellt, müssen unverzüglich, d.h. innerhalb von maximal drei Wochen, Maßnahmen zu deren Beseitigung konkretisiert und umgesetzt werden.

Krisenstadien

Strategisches Unternehmensleitbild

„Wer nicht weiß wo er hin will, darf sich nicht wundern, wenn er woanders ankommt“

Ausrichtung des sanierten Unternehmens am Leitbild

Das Leitbild  ist die langfristige Zielvorstellung und Strategie des Unternehmens, es zeigt die angestrebte Wettbewerbsposition bzw. die angestrebten Wettbewerbsvorteile auf und ist der Kern der Unternehmenskultur.

Es zeichnet die Konturen eines Unternehmens, das in wirtschaftlicher Hinsicht mindestens eine nachhaltige branchenübliche Rendite sowie eine angemessene Eigenkapitalausstattung aufweist und wieder attraktiv für Eigen- und Fremdkapitalgeber ist. Basis hierfür ist ein realisierbares, zukunftsfähiges Geschäftsmodel.

Wesentlicher Inhalt

  • zukünftige Geschäftsfelder
  • Produkt-/Marktkombination
  • Umsatz-/ Kostenstruktur
  • Prozesse und Systeme

Zu diesem Leitbild wird die Unterstützung aller Sanierungsbeteiligten benötigt, damit der Wandel erfolgreich sein kann. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne mit moderationserfahrenen Beratern.

Sanierungsmaßnahmen

Die identifizierten Sanierungsmaßnahmen müssen die Krisenursachen beseitigen und die Erreichung der strategischen Ziele bzw. des Unternehmensleitbilds sicherstellen

Auf Basis der durchgeführten Analysen, den identifizierten Schwächen und Krisenursachen sowie dem Leitbild des sanierten Unternehmens, erarbeiten wir mit Ihnen maßgeschneiderte Maßnahmen   für eine nachhaltige Ergebnisverbesserung und Restrukturierung.

Maßnahmen für eine erfolgreiche Sanierung

Jedoch ist das beste Sanierungskonzept nutzlos, wenn es nicht effizient umgesetzt wird. Aus langjähriger Projekterfahrung hat die Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung daher ein IT-gestütztes Maßnahmenmanagement zur effizienten Steuerung und Beherrschung der Komplexität des Umsetzungsprozesses entwickelt. So behalten Sie den Überblick und können zu jederzeit den Fortschritt des Projektes abrufen und bei Fehlentwicklungen frühzeitig gegensteuern, denn für den Sanierungserfolg ist die Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Vorgaben von entscheidender Bedeutung.

Integrierte Unternehmensplanung

Das Kernstück eines jeden Sanierungskonzepts ist die integrierte Unternehmens-/Businessplanung

Anhand der integrierten Finanzplanung wird die nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit, ein etwaiger Finanzierungsbedarf sowie die angemessene Eigenkapitalausstattung ermittelt und beurteilt.

Wesentliche Inhalte der integrierten Unternehmens-/Businessplanung

  • Erarbeitung und Festlegung wesentlicher Annahmen (Planungsprämissen)
  • Die Unternehmensplanung ist integriert d.h. sie beinhaltet eine sich bedingende Ergebnis-, Finanz- und Vermögensplanung
  • Zudem stellt sie dar zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Finanzmittel zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen benötigt werden (Liquiditätslücke). Hierbei gilt die These, dass Restrukturierungen ohne Investitionen in der Regel erfolglos bleiben.
  • Eine Sensitivitäts- oder Alternativrechnung berücksichtigt Planungsunsicherheiten
  • Zusätzlich werden wesentliche Kennzahlen (Liquiditäts-, Ertrags, Vermögenskennzahlen)analysiert und dargestellt, um die Aussage zur Sanierungsfähigkeit zu stärken.
Integrierte Finanzplanung

Die Mindestanforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss jedes Sanierungskonzept erfüllen.

Im Zusammenhang mit dem § 18 KWG  sind Banken bei der Kreditvergabe dazu angehalten ein Sanierungskonzept einzufordern. Dies muss auf jeden Fall die Mindestanforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllen.

BGH-Kriterien an ein Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept soll….

  • von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen, in sich schlüssig und nicht offensichtlich undurchführbar sein,
  • beurteilen, ob dem Ersteller die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens komplett vorlegt wurden,
  • eine Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Rahmen seiner Wirtschaftsbranche enthalten und die Krisenursachen ganzheitlich erfassen,
  • die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens zutreffend beurteilen,
  • beurteilen, ob das Unternehmen objektiv sanierungsfähig ist und die für seine Sanierung konkret in Angriff genommen Maßnahmen objektiv geeignet sind, das Unternehmen in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren und
  • die geplanten Sanierungsmaßnahmen dahingehend analysieren, ob diese jedenfalls schon in den Anfängen in die Tat umgesetzt, d.h. die Sanierungsaktivtäten sachgerecht eingeleitet wurden.

Die BGH-Kriterien sind stark auslegungsbedürftig, daher geht der IDW-S6 über die bisherige Rechtsprechung hinaus, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Der Konzeptersteller – Anforderungen und Erwartungen

Die Anforderungen an den Konzeptersteller sind so unterschiedlich wie die Empfänger des Sanierungskonzepts.

Mit der richtigen Auswahl des Konzepterstellers können Sie einen wesentlichen Einfluss auf den weiteren Sanierungsprozess nehmen, daher haben wir einige Fragen formuliert, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

  • Verfügt der Konzeptersteller über die notwendige Objektivität und Neutralität (Interessenskonflikte)?
  • Verfügt der Konzeptersteller über die notwendige Erfahrung in der Erstellung von Sanierungskonzepten? Kann der Konzeptersteller seine Qualifikation ausreichend nachweisen (Referenzen)?
  • Weist der Konzeptersteller die notwendige Fach- und Methodenkompetenz auf? Beherrscht dieser die Werkzeuge, die für die Erstellung notwendig sind?
  • Verfügt der Konzeptersteller über die notwendige Erfahrung in der Umsetzung von Sanierungskonzepten? Ist er in der Lage, die Umsetzbarkeit von Maßnahmen realistisch zu bewerten?
  • Beherrscht der Konzeptersteller neben den fachlichen Kompetenzen auch die sozialen Kompetenzen (Kommunikationsfähigkeiten, Moderation, Mediation)?
  • Liegt die notwendige Vertrauensbasis zwischen den Stakeholdern und dem Konzeptersteller vor? Vertrauen Sie den Aussagen des Konzepterstellers?
  • Verfügt der Konzeptersteller über emphatische Fähigkeiten? Ist er in der Lage, Mitarbeiter jeder Ebene zu verstehen und mögliche Konfliktsituation zielführend aufzulösen?
  • Begrenzt der Konzeptersteller seine Analysen auf das Wesentliche? Sind die Analysen angemessen und bringen diese einen Mehrwert?
  • Drückt sich der Konzeptersteller klar, eindeutig und verständlich aus?
  • Reagiert der Konzeptersteller mit der notwendigen Flexibilität und Schnelligkeit? Ist die Erreichbarkeit des Konzepterstellers gegeben?

„Prüfen Sie mit uns Ihre Potenziale zur Verbesserung Ihrer Schnelligkeit, Effizienz und Innovation – gemeinsam finden wir Ihre Lösung.“

Andreas Schmieg,
Geschäftsführer

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