Liquidation

Liquidation und Auflösung eines Unternehmens:

Unter Liquidation wird der Prozess der Auflösung eines Unternehmens verstanden. Das bedeutet, die Beendigung aller laufenden Geschäfte, die Veräußerung der bestehenden Vermögenswerte und dadurch die Begleichung der offenen Verbindlichkeiten und Forderungen. Sollte anschließend Restvermögen übrigbleiben, kann dieses nach einem Sperrjahr auf die Geschäftsführer und Anteilseigner verteilt werden. Nach Abschluss des Liquidationsverfahrens, wird der Eintrag aus dem Handelsregister gelöscht, was die vollständige Auflösung des Unternehmens besiegelt. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass eine Liquidation und eine Insolvenz unterschiedliche Verfahren sind.

1. Führt ein Insolvenzverfahren immer zur Liquidation?

Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig die Auflösung des Unternehmens. Es geht in erster Linie darum, die Gläubigerinteressen bestmöglich zu bedienen. Dies kann durch drei Hauptstrategien geschehen: die Veräußerung des Unternehmens, die Sanierung durch einen Insolvenzplan oder letztlich die Liquidation des Unternehmens.

Beim Unternehmensverkauf wird ein strukturierter M&A-Prozess initiiert, meist in Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern, die geeignete Investoren akquirieren und den Verkaufsprozess professionell begleiten. Doch oft stehen der Verkaufserfolg und die Verhandlungen unter hohem Druck – etwa, wenn das Geschäft stark vom Know-how der bisherigen Geschäftsführung abhängig ist oder Gebote unter den Erwartungen liegen. Scheitert der Verkaufsprozess oder zeigt sich frühzeitig, dass ein Verkauf nicht durchführbar ist, kann die Liquidation eine effiziente Alternative sein, die von uns zielgerichtet und kompetent gesteuert wird.

2. Wann wird die Liquidation eingeleitet?

Nach Stellung des Insolvenzantrags wird zunächst das Unternehmensvermögen umfassend durch einen Sachverständigen bewertet. Die Werte werden sowohl unter Fortführungs- als auch unter Liquidationsaspekten geprüft, um eine klare Entscheidungsbasis zu schaffen. Während der Insolvenzeröffnungsphase, die bis zu drei Monate andauern kann, ist es möglich, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und laufende Aufträge abzuwickeln, um so zusätzliche Mittel zu generieren. Diese Phase kann wertvolle Zeit schaffen, um auch die Chancen einer Liquidation präzise zu evaluieren und vorzubereiten. Sollten nicht ausreichend liquide Mittel für die Insolvenzabwicklung vor Gericht zur Verfügung stehen, bleibt nur noch die Auflösung und Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister durch ein Liquidationsverfahren übrig.

Unsere Beratung legt dabei großen Wert auf die strategische Vorbereitung: Wir unterstützen bei der Wertfeststellung und schaffen eine Basis, die den reibungslosen Übergang in die Liquidation sicherstellt.

3. Was passiert bei einer Liquidation?

Im Rahmen der Liquidation übernehmen wir die sorgfältige Abwicklung aller Vermögenswerte. Zunächst wird der Geschäftsbetrieb geordnet zurückgefahren, indem Produktionen abgeschlossen und Abverkäufe gezielt geplant werden. Dies dient dem Ziel, die Insolvenzmasse zu sichern und Verluste zu vermeiden.

Darüber hinaus werden alle verwertbaren materiellen und immateriellen Vermögenswerte, wie Markenrechte, Patente und Know-how, veräußert. Wir stellen sicher, dass diese Vermögensgegenstände optimal verwertet werden, um eine maximale Rückflussquote für die Gläubiger zu erzielen. Unser strukturierter Ansatz ermöglicht eine effiziente Verwertung sämtlicher Assets und bietet den Gläubigern die Sicherheit, dass alle Schritte in ihrem Interesse durchgeführt werden.

4. Eigenverwaltungsverfahren und Liquidation: Welche Optionen bestehen?

In Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Liquidation häufig eine Ausnahme, doch kann sie unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Lösung darstellen. Sollte das Unternehmen über Vermögenswerte verfügen, die eine hohe Rückzahlungsquote für die Gläubiger ermöglichen, kann die Liquidation im Einvernehmen mit der Sachwaltung und dem Gläubigerausschuss sogar in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Unsere Beratung in solchen Fällen basiert auf der fundierten Analyse der Vermögensstruktur und ermöglicht eine rechtssichere, auf die Bedürfnisse der Gläubiger abgestimmte Abwicklung.

5. Besonderheiten eines Asset-Deals

Ein Asset-Deal bietet eine Möglichkeit, Teile des Unternehmensvermögens – wie Maschinen, Patente oder auch Mitarbeiter – separat an einen Investor zu veräußern, ohne die rechtliche Hülle des Unternehmens zu verkaufen. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass für den Erwerber keine Übernahme der Unternehmensschulden erfolgt. Für das ursprüngliche Unternehmen bleibt dann der Einzug offener Forderungen und die finale Liquidation des verbleibenden Vermögens. Durch unsere Erfahrung im Management von Asset-Deals bieten wir Unternehmen eine effiziente, transparente Durchführung des Prozesses und sorgen dafür, dass alle verwertbaren Vermögenswerte optimal platziert und verkauft werden.

Unsere Experten stehen Ihnen in jeder Phase des Liquidationsprozesses zur Seite, von der detaillierten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Auszahlung der Gläubiger. Wir bieten Unternehmen nicht nur die Sicherheit einer professionellen Abwicklung, sondern maximieren die Verwertungspotenziale für alle Beteiligten.

6. Häufige Fragen und Antworten zum Thema Liquidation und Abwicklung

Was sind Gründe für eine Liquidation?

Das Liquidationsverfahren wird unter anderem bei folgenden Situationen eingeleitet:

  • Fehlgeschlagene Insolvenz (gerichtlicher Beschluss)
  • Änderung der Rechtsform
  • Fusion mit anderem Unternehmen
  • Ungültiger Gesellschaftsvertrag
  • Neuausrichtung des Geschäfts
  • Aufgabe des Geschäfts
  • Erfüllung des Unternehmenszwecks

Wie läuft eine Liquidation ab?

Der Ablauf des Liquidationsverfahrens hängt damit zusammen, ob es sich um eine freiwillige oder angeordnete Liquidation handelt. Bei einer freiwilligen Liquidation (z.B. einer GmbH) muss zunächst ein Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter vorliegen. Dabei ist eine Dreiviertel-Mehrheit gesetzlich vorgeschrieben, es können aber auch Abweichungen im Gesellschaftsvertrag beschlossen worden sein. Im Anschluss kann ein sogenannter Liquidator ernannt werden, der die Prozessleitung übernimmt. Handelt es sich um eine gerichtlich angeordnete Liquidation, übernimmt diese Aufgabe der Insolvenzverwalter.

Der Liquidator überprüft nun die Vermögenswerte des Unternehmens und nimmt eine Bewertung vor. Anschließend kann die Veräußerung der Vermögenswerte erfolgen und der Erlös wird zum Begleichen von offenen Forderungen und Verbindlichkeiten verwendet. Dazu gehören unter anderem Kredite, Löhne, Steuern und Lieferantenrechnungen. Sollten nicht ausreichend liquide Mittel zur Verteilung zur Verfügung stehen, kann es sein, dass nicht alle Gläubiger bezahlt werden können. Nach Abschluss der Liquidation wird ein Bericht erstellt, der alle Schritte des Prozesses beinhaltet. Eventuelles Restvermögen wird dann nach Ablauf des Sperrjahres auf die Gesellschafter und Anteilseigner aufgeteilt. Zum Schluss beantragt der Liquidator die Löschung aus dem Handelsregister, um die vollständige Auflösung des Unternehmens öffentlich zu machen.

Was ist ein Liquidator?

Ein Liquidator übernimmt die Verantwortung für den Liquidationsprozess und kümmert sich um die Veräußerung und Bewertung der Vermögenswerte des Unternehmens, die Begleichung der offenen Forderung und die Beantragung der Löschung der Eintragung aus dem Handelsregister. Zudem übernehmen Liquidatoren die Initiierung des Gläubigeraufrufs, damit diese ihre Forderungen anmelden. Sie dokumentieren den genauen Ablauf des Prozesses und sorgen dafür, dass die Beendigung der Geschäftstätigkeiten nach gesetzlichen Vorgaben abläuft.

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