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Planplausibilisierung – Beratung zur Unternehmensplanung

Ihre finanzwirtschaftlichen Planungen zeigen, wie ehrgeizig Ihr Leistungsanspruch ist. Doch um dauerhaft das Vertrauen bei Ihren Stakeholdern zu gewinnen bzw. zurückzugewinnen, müssen Sie die selbst gesteckten Ziele auch erreichen.

Daher sollten Ihre Planungsziele zwar herausfordernd, aber zugleich klar definiert und für jeden einzelnen Mitarbeiter nachvollziehbar und erreichbar sein. Denn:

Wir überprüfen mit Ihnen, ob Ihr Planungsprozess inklusive der eingesetzten Methoden und Tools, Ihr Planungsumfang und die Vernetzung verschiedener Teilpläne diesen hohen Anforderungen genügen. Damit helfen wir Ihnen, Ihre Planungssicherheit und Effizienz zu verbessern.

Darüber hinaus geben wir Ihnen eine Einschätzung zu den Annahmen Ihrer Unternehmens-planung und zeigen Ihnen die Chancen und Risiken auf. Auch analysieren wir die zurück-liegenden Entwicklungen Ihres Unternehmens, das Markt- und Wettbewerbsumfeld und bewerten die Annahmen, die Sie getroffen haben.

Auf dieser Basis können Sie Ihre Planungsrechnung validieren und sich mittels unserer Experteneinschätzung persönlich absichern, dass Sie hinsichtlich Ihrer Unternehmensplanung gut für die Zukunft aufgestellt sind.

Weitere Informationen zur Planplausibilisierung

Die Planung eines Unternehmens ist als Steuerungs- und Kontrollinstrument absolute Führungsaufgabe. Ohne eine belastbare Unternehmensplanung ist jeder Kurs ein Blindflug.

Verlässlich planen ist deshalb unverzichtbar, um Unternehmensziele zu erreichen, die Wirtschaftlichkeit zu steigern und letztlich die Unternehmenszukunft zu sichern.

1. Wann ist eine Beratung zur Unternehmensplanung zur Planplausibilisierung sinnvoll?

Die Unternehmensplanung dient aber nicht nur als Steuerungstool des Unternehmens, sondern ebenso als Reporting-Instrument gegenüber den wesentlichen Stakeholdern, insbesondere den finanzierenden Banken und den Kreditversicherern, aber auch den Gesellschaftern und Aufsichtsorganen. Neben der Befriedigung des Informationsbedürfnisses erfüllt die Unternehmensplanung einen weiteren wichtigen Zweck, nämlich Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen vorzubereiten und zu ermöglichen, sei es die Gewährung oder Verlängerung von Krediten, der Einräumung von Linien oder Begebung neuen Eigenkapitals.

Jede Planabweichung signalisiert Handlungsbedarf. Deutliche Planabweichungen signalisieren akuten Handlungsbedarf. Denn sie deuten auf eine drohende oder bereits vorliegende Unternehmenskrise hin, die rasches und effizientes Handeln der Unternehmensleitung erfordern. Fremdfinanzierer akzeptieren und tolerieren in aller Regel nachvollziehbare und erklärbare Planabweichungen. Sie akzeptieren und tolerieren es aber nicht, wenn auf Planabweichungen nicht adäquat reagiert wird.

Ist die Unternehmenskrise bereits fortgeschritten, verlangen die finanzierenden Kreditinstitute i. d. R. ein vollumfängliches Sanierungsgutachten nach dem marktüblichen Standard IDW S6. In einem früheren Krisenstadium begnügen sich Finanzierer häufig mit der Planprüfung oder -plausibilisierung seitens eines spezialisierten Dritten. Eine Planbestätigung durch einen externen Dritten ist vor allem geboten, um etwaige Störungen des Vertrauensverhältnisses zwischen Unternehmen und Finanzierer zu beseitigen.

2. Was sind die Inhalte der Planplausibilisierung?

Die Planplausibilisierung setzt sich in der Regel aus einer formellen und aus einer materiellen Prüfungshandlung zusammen. Es werden von uns sowohl die unterstellten Planungsprämissen als auch Planungsaufbau, Planungssystematik und Planungslogik begutachtet.

Je nach Auftragsumfang wird im Zuge der formellen Plausibilisierung die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Logik des Aufbaus der Unternehmensplanzahlen beurteilt und bewertet.

Die materielle Überprüfung der Planungsrechnung betrifft in erster Linie die Nachvollziehbarkeit sowie die Konsistenz der getroffenen Planungsprämissen. Hierzu wird zunächst in groben Zügen die Belastbarkeit des derzeitigen Geschäftsmodells und die strategische Ausrichtung auf der Grundlage der aktuellen Markt- und Wettbewerbssituation betrachtet und bewertet. Dies bildet die Basis für die Analyse der finanzwirtschaftlichen Entwicklung. Liegen der PLanung Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnis- oder Liquiditätssituation zugrunde, werden diese ebenfalls einer kritischen Überprüfung unterzogen.

3. Warum sollte ich meine Unternehmensplanung extern durch die plenovia bewerten lassen?

Wir unterstützen Sie gerne sowohl bei der Erstellung von Unternehmensplanungen als auch bei deren Plausibilisierung. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der finanz- und leistungswirtschaftlichen Beratung und Begleitung von Unternehmen. Es ist nicht nur für Ihre Finanzierungspartner hilfreich, ein effizientes und rasches Statement eines neutralen und unabhängigen Dritten zu erhalten, sondern auch für Sie selbst, weil eine zweite Meinung Sicherheit gibt.

4. Welche Bedeutung hat die Integration der Planung?

Von entscheidender Bedeutung bei der Planplausibilisierung ist die Integration der Unternehmensplanung. Man spricht hier von einer integrierten Planung, die sowohl zur eigenen Unternehmenssteuerung als auch zur Vorlage gegenüber Dritten unverzichtbar ist.

Integrierte Planung bedeutet, dass die voneinander abhängigen und sich bedingenden Teilpläne, bestehend aus Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanung, logisch und stringent zusammengeführt werden.

Nur durch korrekte Darstellung der wechselseitigen Abhängigkeiten lässt sich ein vollumfängliches Bild der Unternehmensrentabilität und -liquidität erzielen. So lässt sich jederzeit darstellen und kontrollieren, wie sich Planannahmen, Planprämissen oder auch Planänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Liquidität auswirken. Dies ist deshalb das Kernstück der Planplausibilisierung.

Bei der Erstellung einer solchen integrierten Planung können wir Sie gerne unterstützen.

„Innovation und Pragmatismus – die Basis unserer Arbeit“

Andreas Schmieg,
Geschäftsführer

„Innovation und Pragmatismus – die Basis unserer Arbeit“

Andreas Schmieg
Geschäftsführer