Anzeichen wie laufende Verluste oder negative Cashflows erfordern eine detaillierte Beschäftigung mit der Fortführungsprognose des Unternehmens. Die Fortführungsprognose im Jahresabschluss ist entscheidend für die Bewertung der Unternehmensfortführung. Sie umfasst die Analyse des Unternehmens und des Marktes sowie die Liquiditätsplanung auf Basis einer integrierten Unternehmensplanung.

Warum ist eine handelsrechtliche (HGB) Fortführungsprognose notwendig?

Jedes Unternehmen, das zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, muss sich Gedanken über die Fortführungsprognose machen. In § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB heißt es dazu: „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.“ Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dies auch als „Going-Concern-Prämisse“ bezeichnet.

Für viele gut laufende Unternehmen ist dies eine Selbstverständlichkeit, doch in einem zunehmend schwierigen wirtschaftlich Umfeld kann das Thema bei der Erstellung des Jahresabschlusses plötzlich an Bedeutung gewinnen. Häufig sind es die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die inzwischen verstärkt eine Fortführungsprognose vom Unternehmen verlangen. Dabei liegt die Verantwortung immer bei der Geschäftsleitung, welche sich bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses mit der Fortbestehensprognose beschäftigen muss.

Wann ist die Erstellung einer Fortführungsprognose erforderlich?

Anzeichen für das Erfordernis einer zukunftsgerichteten Fortführungsprognose können sich bereits im Jahresverlauf aus der Buchhaltung ergeben. Zu nennen sind z. B.:

1. laufende Verluste
2. Aufbrauch des Eigenkapitals
3. negative Cashflows
4. Unfähigkeit, neue Kredite zu beschaffen
5. Weggang von wesentlichen Mitarbeitern
6. Wegfall eines Hauptabsatzmarktes oder -kunden
7. Gesetzesänderungen oder Regulierungen mit negativen Auswirkungen auf das Unternehmen.
8. Rechtsstreitigkeiten, deren Ausgang den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte

Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ist also die Geschäftsleitung gefordert, eine Fortführungsprognose aufzustellen. Diese soll ermitteln, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Relativ einfach können sich solche Gründe ergeben, wenn z. B. die Gesellschafterversammlung bereits die Liquidation der GmbH beschlossen hat (tatsächlicher Grund) oder eine Betriebsgenehmigung weggefallen ist (rechtlicher Grund).

Wie wird eine Fortführungsprognose erstellt?

Die Erstellung einer Fortführungsprognose erfordert eine präzise und fundierte Planung. Sie beginnt mit der Analyse der aktuellen Unternehmenssituation und der Marktbedingungen. Es geht darum, das Unternehmenskonzept zu überprüfen und dieses in eine integrierte Planung zu überführen.

Die Fortführungsprognose ist insbesondere eine Zahlungsfähigkeitsprognose. Sie umfasst:

  • Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung: Diese verbindet die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die Bilanz und die Cashflow-Planung.
  • Die Beurteilung, ob das Unternehmen neben einer zumindest ausgeglichenen Liquidität auch über eine ausreichende Ertragskraft verfügt.
  • Analyse des Marktes und der Unternehmensstruktur: Durch die Betrachtung externer und interner Einflussfaktoren wird ein realistisches Bild der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens erstellt.

Die Prognose muss nachvollziehbar und sachgerecht sein.

Was ist der Unterschied zwischen Fortführungs- und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose?

Die Fortführungsprognose stammt aus dem Handelsrecht (HGB) und prüft, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den nächsten (12) Monaten seine Geschäftstätigkeit fortsetzen kann, basierend auf seiner Ertrags- und Liquiditätsentwicklung. Der Zeitraum ist je nach den Umständen des Einzelfalls auch länger zu wählen.

Die Fortbestehensprognose hingegen kommt aus dem Insolvenzrecht (InsO) und bewertet die reine Existenzfähigkeit eines Unternehmens. Sie wird erstellt, wenn Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, wobei auch hier die Annahmen auf der Grundlage der aktuellen Daten und der überwiegenden Wahrscheinlichkeit beruhen. Diese Prognose hilft, festzustellen, ob das Unternehmen im Zeitraum von 12 (Überschuldung) oder 24 (drohende Zahlungsunfähigkeit) in der Lage sein wird, seinen fällig werdenden Verpflichtungen zeitgerecht nachzukommen.

Hinweis: Eine negative Fortführungsprognose nach HGB, die auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hinweist, kann ein frühzeitiger Hinweis auf die Notwendigkeit einer Fortbestehensprognose nach der Insolvenzordnung sein. In solchen Fällen muss die Geschäftsführung möglicherweise rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um das Unternehmen durch eine Sanierung oder Restrukturierung zu retten.

Fazit zur Fortführungsprognose im Jahresabschluss

In unsicheren Zeiten rückt die Fortführungsprognose in den Fokus der Jahresabschlusserstellung. Diese ist weit mehr als eine rein technische Umsetzung von Excel-Tabellen in eine Liquiditätsplanung. Vielmehr ist es notwendig, das Unternehmen und sein Umfeld zu analysieren, daraus ein Unternehmenskonzept abzuleiten und dieses in eine integrierte Planung zu überführen.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Fortführungsprognose

Eine positive Fortführungsprognose bedeutet, dass das Unternehmen in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit für die kommenden i.d.R. 12 Monate fortzusetzen. Es gibt keine Anzeichen für eine drohende Insolvenz, und die finanziellen sowie rechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung des Unternehmens sind gegeben. Eine solche Prognose basiert auf einer detaillierten Liquiditäts- und Unternehmensplanung, die zeigt, dass das Unternehmen auch zukünftig zahlungs- und ertragsfähig bleibt.

Die Fortführungsprognose umfasst die detaillierte Analyse und Planung der Unternehmenssituation, um die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören die Bewertung der Liquidität durch eine Cashflow-Planung sowie der Rentabilität. Darüber hinaus werden Risiken und Chancen ermittelt, um potenzielle Engpässe oder Probleme frühzeitig zu identifizieren. Ziel ist es, eine fundierte Einschätzung zu geben, dass das Unternehmen in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen auch zukünftig zu erfüllen und seine Geschäfte nachhaltig weiterzuführen.

Bei der handelsrechtlichen Fortführungsprognose nach HGB wird in der Regel ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag betrachtet. In bestimmten Fällen kann der Zeitraum auch länger sein, wenn beispielsweise ein vollständiger Produktionszyklus oder eine Mittelbindung von Vorratskäufen bis zum Verkauf des Produkts berücksichtigt werden muss. Sollte es Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr geben, kann der Prognosezeitraum auch auf die Fortbestehensprognose im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO) ausgedehnt werden.

Für die Erstellung der Fortführungsprognose ist in der Regel der Geschäftsführer bzw. die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens verantwortlich. Sie trägt die Verantwortung für die Einschätzung der finanziellen Lage und der zukünftigen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Auch externe Experten können bei der Erstellung der Prognose unterstützen, insbesondere bei der Analyse von Bilanzkennzahlen und der Planung von Liquiditätsflüssen. Letztlich ist jedoch die Geschäftsführung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prognose verantwortlich.