Anzeichen wie laufende Verluste oder negative Cashflows erfordern eine detaillierte Beschäftigung mit der Fortführungsprognose des Unternehmens. Die Fortführungsprognose im Jahresabschluss ist entscheidend für die Bewertung der Unternehmensfortführung. Sie umfasst die Analyse des Unternehmens und des Marktes sowie die Liquiditätsplanung auf Basis einer integrierten Unternehmensplanung.
Warum eine Fortführungsprognose notwendig ist
Jedes Unternehmen, das zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, muss sich Gedanken über die Fortführungsprognose machen. In § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB heißt es dazu: „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.“ Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dies auch als „Going-Concern-Prämisse“ bezeichnet.
Für viele gut laufende Unternehmen ist dies eine Selbstverständlichkeit, doch in einem zunehmend schwierigen wirtschaftlich Umfeld kann das Thema bei der Erstellung des Jahresabschlusses plötzlich an Bedeutung gewinnen. Häufig sind es die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die inzwischen verstärkt eine Fortführungsprognose vom Unternehmen verlangen. Dabei liegt die Verantwortung immer bei der Geschäftsleitung, welche sich bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses mit der Fortbestehensprognose beschäftigen muss.
Anzeichen für die Notwendigkeit einer Fortführungsprognose im Jahresabschluss
Anzeichen für das Erfordernis einer zukunftsgerichteten Fortführungsprognose können sich bereits im Jahresverlauf aus der Buchhaltung ergeben. Zu nennen sind z. B.:
1. laufende Verluste
2. Aufbrauch des Eigenkapitals
3. negative Cashflows
4. Unfähigkeit, neue Kredite zu beschaffen
5. Weggang von wesentlichen Mitarbeitern
6. Wegfall eines Hauptabsatzmarktes oder -kunden
7. Gesetzesänderungen oder Regulierungen mit negativen Auswirkungen auf das Unternehmen.
8. Rechtsstreitigkeiten, deren Ausgang den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte
Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ist also die Geschäftsleitung gefordert, eine Fortführungsprognose aufzustellen. Diese soll ermitteln, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Relativ einfach können sich solche Gründe ergeben, wenn z. B. die Gesellschafterversammlung bereits die Liquidation der GmbH beschlossen hat (tatsächlicher Grund) oder eine Betriebsgenehmigung weggefallen ist (rechtlicher Grund).
Erstellung einer Fortführungsprognose
Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob dem Unternehmen die finanziellen Mittel ausgehen werden, so dass eine Fortführung tatsächlich oder rechtlich (Insolvenzantragspflicht) nicht mehr möglich ist. Um dies beurteilen zu können, ist eine Unternehmensplanung erforderlich, aus der sich eine Liquiditätsplanung ergibt, da die Fortführungsprognose eine reine Zahlungsfähigkeitsprognose ist.
Hierbei ist zu beachten, dass die Zahlungsfähigkeitsprognose sich nicht in einer reinen Liquiditätsplanung erschöpft. Vielmehr ist eine integrierte Planung mit Darlegung der wesentlichen Prämissen erforderlich. Bei der integrierten Planung werden die Teilpläne eines Unternehmens in eine Gewinn- und Verlustrechnungs (GuV)- und eine Bilanzplanung überführt, aus der dann eine Liquiditätsplanung (Cashflow-Planung) ableitet wird.
Grundlage für die Teilpläne des Unternehmens ist hier, wie z. B. in einem Sanierungskonzept, eine Analyse des Unternehmens und seines Marktes. Aus diesen Analysen ergibt sich dann das Unternehmenskonzept, das wiederum in konkrete Planzahlen übergeleitet wird. Letztlich gilt auch für die Fortführungsprognose, dass sie nachvollziehbar und sachgerecht sein muss. Inhaltlich bestehen große Überschneidungen mit der Prognose im Rahmen der insolvenzrechtlichen Prüfung der Überschuldung bzw. der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Fazit zur Fortführungsprognose im Jahresabschluss
In unsicheren Zeiten rückt die Fortführungsprognose in den Fokus der Jahresabschlusserstellung. Diese ist weit mehr als eine rein technische Umsetzung von Excel-Tabellen in eine Liquiditätsplanung. Vielmehr ist es notwendig, das Unternehmen und sein Umfeld zu analysieren, daraus ein Unternehmenskonzept abzuleiten und dieses in eine integrierte Planung zu überführen.
Weiterführende Informationen:
Fortbestehensprognose – Prüfung von Insolvenzantragsgründen nach IDW S11