Die Sanierung von Bauunternehmen innerhalb einer Regelinsolvenz ist fast unmöglich, da die Kunden weitreichende Kündigungsmöglichkeiten haben und davon häufig Gebrauch machen.  Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in § 8 (2) 1. VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). In den von Buchalik Brömmekamp begleiteten ESUG-Verfahren in der Bauwirtschaft konnten allerdings gegenteilige Erfahrungen gemacht werden, wie die erfolgreichen Sanierungsverfahren Gottfried & Puhlmann, Vollmer Bau und Rempke zeigen. Hier erfahren Bauunternehmer, wie sie ihr Unternehmen trotz der Besonderheiten der VOB sanieren können.

Damit die Sanierungsmaßnahmen ihre Wirkung auch tatsächlich entfalten können, muss der operative Geschäftsbetrieb in Form der Bauvorhaben mit möglichst wenigen Einschränkungen weitergeführt werden. Unmittelbar nach Stellung eines Antrags besuchen wir gemeinsam mit der Geschäftsleitung die wichtigsten Kunden und erläutern den dortigen Verantwortlichen das Verfahren. Wir schaffen Vertrauen beim Auftraggeber, dass das Bauunternehmen die vertraglich geschuldete Leistung inkl. der späteren Gewährleistung auch erfüllen wird. Dieses Vertrauen ist die Grundlage für die weiteren Überlegungen auf Seiten des Auftraggebers. Eine Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber hat zur Folge, dass er den aktuellen Leistungsstand auf der Baustelle genau ermitteln muss, dass er für die Restleitung in der Regel wieder eine Ausschreibung nach VOB/A durchführen muss (zeitliche Verzögerung und zusätzliche Leistungen von Architekten und Fachingenieuren) und dass er Gefahr läuft, dass der nachfolgende Unternehmen für einzelne Teilleistungen höhere Preise verlangt und in der Regel die Gewährleistung ablehnen wird.

Das ESUG-Verfahren ist auf eine Fortführung des Bauunternehmens ausgerichtet.

Das hat für alle Beteiligten folgende Vorteile:

  • Die Bauunternehmen, die wir durch eine Sanierung unter Insolvenzschutzführten, haben über 95% aller Bauaufträge „normal“ weiterführen können.
  • Öffentliche Auftraggeber erteilen den Bauunternehmen während des Verfahrens weiterhin neue Aufträge.
  • Mitarbeiter halten weiterhin zum Bauunternehmen, da sie die große Chance der Sanierung für das Bauunternehmen und für den eigenen Arbeitsplatz erkennen. Gerade bei Bauunternehmen mit Tradition und langjährigen Beschäftigungsdauern zahlt sich die gegenseitige Treue auch in der Krise aus.
  • Der Nachunternehmer bzw. der Lieferant erhält weiterhin seinen Kunden. Auch für diese Gruppe ist das beste Motiv für eine weitere Zusammenarbeit, dass dasBauunternehmen nach der Sanierung wieder ein verlässlicher und rentabler Kunde ist.
  • Im Falle des ESUG-Verfahrens für Bauunternehmen erhalten die Nachunternehmer und Lieferanten eine Quote für ihre Forderungen (vor Antragstellung), die im Durchschnitt über den Quoten im Regelinsolvenzverfahren liegen. Zudem wird die Quote sehr zeitnah ausbezahlt. (Weitere Infos im Thema „Eigenverwaltung und Insolvenzplan„)